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Zivilgesellschaftliche Organisationen appellieren an die Fraktionen des Sächsischen Landtags, der geplanten Massenüberwachung nicht zuzustimmen.

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Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen werden die wesentlichen grund- und datenschutzrechtlichen Bedenken durch die bekannt gewordene Einigung von CDU, SPD und BSW zur Reform des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes nicht ausgeräumt. Trotz einzelner punktueller Verbesserungen bleibt eine Vielzahl an Regelungen bestehen, die erhebliche Eingriffe in die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung aller Betroffenen darstellen. Die unterzeichnenden Gruppen und Organisationen bewerten die Novelle sowie den nun veröffentlichten Änderungsantrag wie folgt und richten an alle sächsischen Abgeordneten die folgende Bitte: Neben dem besonders weitreichenden sogenannten Klette-Paragraf (§ 62b) bewerten wir die vorgesehenen Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, der Quellen-TKÜ sowie zur Ausweitung präventiver Überwachungsmaßnahmen kritisch. Die vorgenommenen Anpassungen betreffen überwiegend Detailfragen der Umsetzung, während die grundlegenden Probleme des Gesetzentwurfs unangetastet bleiben. So werden weiterhin Verfahren ermöglicht, die auf komplexen algorithmischen Analysen großer Datenbestände beruhen. Die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit solcher Systeme ist nach Auffassung vieler Fachleute nur eingeschränkt gewährleistet. Gleichzeitig bestehen erhebliche Zweifel daran, ob diskriminierende oder fehlerhafte Ergebnisse in der Praxis zuverlässig ausgeschlossen werden können. Auch der geplanten Wiedereinführung automatisierter Kennzeichenerfassung in weiten Teilen Sachsens begegnen wir mit erheblichen Bedenken. Bereits durchgeführete Evaluierungen entsprechender Maßnahmen stellten deren Verhältnismäßigkeit und tatsächlichen Nutzen für die polizeiliche Arbeit in Frage. Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem die langfristige Wirkung solcher Befugnisse. Sicherheitsgesetze werden nicht nur von den derzeit Verantwortlichen angewendet, sondern stehen auch künftigen Regierungen und Behörden zur Verfügung. Werden umfassende Instrumente zur Datenerhebung, automatisierten Analyse und Identifizierung von Personen geschaffen, besteht grundsätzlich das Risiko, dass diese bei einem späteren politischen Regierungswechsel für Zwecke eingesetzt werden, die mit demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar sind. Gerade deshalb müssen Überwachungsbefugnisse von Anfang an eng begrenzt werden, verhältnismäßig sein und einer effektiven und wirksamen Kontrolle unterliegen. Gesetzliche Regelungen sollten so ausgestaltet werden, dass sie auch gegenüber möglichen künftigen Machtmissbräuchen robust bleiben und nicht zur Beobachtung, Einschüchterung oder Verfolgung politisch missliebiger Personen oder gesellschaftlicher Gruppen genutzt werden können. Weitere Quellen und Links: Unterzeichnende Organisationen (in alphabetischer Reihenfolge) „Wir appellieren an alle Abgeordneten des sächsischen Landtags, dieser massiven Ausweitung der (digitalen) Überwachung nicht zuzustimmen. Die zum Beschluss vorliegenden Anträge stellen alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und beschädigten damit das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bevölkerung massiv. Die biometrische Analyse aller im Internet verfügbaren Quellen (§ 62b) benötigt eine im Vorfeld angelegte Biometriedatenbank und führt damit unweigerlich zu einem bislang nie dagewesenen Ausmaß an Überwachung auch völlig Unbeteiligter.” Studie zur Möglichkeit einer biometrischen Analyse ohne Datenbank Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und BSW Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD AG Link - AG für kritische Informatik an der Uni AKND3 - Arbeitskreis für nachhaltige Digitalisierung Dresden Aktionsnetzwerk “Leipzig nimmt Platz” Bündnis Privatsphäre Leipzig Chaos Computer Club Chemnitz - Chaostreff Chemnitz e.V. Chaos Computer Club Dresden Code for Leipzig Datenpunks Dresden dezentrale e.V. Dresden Wi(e)dersetzen Freifunk Chemnitz e.V. Freifunk Dresden e.V. Freifunk Leipzig netzbegrünung e.V. SaxnIT Say it loud e.V. Turing e.V. z-Labor e.V.

Abgeordnete von Sachsen: Stimmt gegen Massenüberwachung und Verhaltensscanner!

🇩🇪 · Chaos Computer Club

Der Chaos Computer Club (CCC) unterstützt den Appell des zivilgesellschaftlichen Bündnisses gegen die geplante Verschärfung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes mit Nachdruck. Denn was im Freistaat unter dem Deckmantel der „Sicherheit“ verkauft wird, ist nichts anderes als eine massive Ausweitung der Befugnisse der Polizei und ein techno-faschistischer Überwachungswerkzeugkasten. Wir fordern daher die sächsischen Abgeordneten auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Eigentlich hatte der sächsische Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil vom 25. Januar 2024 unmissverständlich gefordert, klar verfassungswidrige Teile des Polizeigesetzes zu korrigieren. Doch die Christdemokraten wollen die Novelle dazu nutzen, der Polizei zahlreiche neue technische Befugnisse zu geben. Das geplante Paket ist ein Stelldichein digitaler Repression: biometrische Auswertung in vielen Facetten und mit Gesichter- und Stimmenabgleich im Netz, noch mehr Staatstrojaner, eine weitreichende automatisierte Datenanalyse über alle Polizeidatenbanken hinweg und die offenbar unausweichlichen Verhaltensscanner, deren Nutzen noch nicht mal ansatzweise bewiesen ist. Hier wird nicht punktuell nachgebessert, hier wird eines der weitreichendsten Landespolizeigesetze überhaupt ausgerollt. Es ist ein Unding, dass der Landtag unter Beifall einiger Sozialdemokraten und mit Unterstützung einiger BSW-Abgeordneter eine Infrastruktur beschließen will, die den Freistaat in ein digitales Überwachungslabor verwandelt und Grundrechte versenkt. Dabei begründet die Staatsregierung diesen massiven Ausbau mit Nichts. Doch sind solche technischen Hochrisiko-Systeme einmal installiert, bleiben sie. Der CCC schließt sich den Forderungen des Bündnisses an und appelliert an die Abgeordneten: Lasst den Ausbau dieser Überwachungsinfrastruktur nicht zu! Wir brauchen keine Software – ob Palantir oder nicht –, die Millionen Menschen heimlich analysiert, und keine biometrischen Datenbanken, die jeden Passanten oder Netznutzer zum Verdächtigen machen. Dirk Engling, Sprecher des CCC, kommentierte: „Sachsen baut hier gerade ein schlüsselfertiges Überwachungsbetriebssystem – und überlässt es dann dem, der es in zwei oder vier Jahren bedienen wird. Wer heute die biometrische Massenüberwachung und Verhaltensscanner legalisiert, baut die Infrastruktur für den Techno-Faschismus von morgen. Das ist kein Sicherheitsgesetz, das ist eine Einladung zum Machtmissbrauch.“ Kommt zur Demo vor dem Landtag in Dresden am Dienstag, 23. Juni, um 17 Uhr ! Links: Aufruf: Zivilgesellschaftliche Organisationen appellieren an die Fraktionen des Sächsischen Landtags, der geplanten Massenüberwachung nicht zuzustimmen Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und BSW CCC-Stellungnahme zu automatisierter Datenanalyse Automatisierte Verhaltensüberwachung: Gefährlichen Mumpitz einstellen