Beantwortung zweiter Anfragekomplex BAKOM
[…] IMSI Catcher gehören zu Überwachungssystemen, die gemäss Art. 32a https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19970160/index.html#a32a des Fernmeldegesetzes nur von Behörden und nur im Interesse der öffentlichen Sicherheit eingesetzt werden dürfen. Gestützt auf die genannte Grundlage richtet sich für das Anbieten und Inverkehrbringen der Anlagen nach Art. 16a https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20021019/index.html#a16a der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV) und deren Inbetriebnahme und Nutzung untersteht gemäss Art. 49-55 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20063220/index.html#a49 der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV) der Bewilligungspflicht durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Zu Ihren Fragen in den beiden E-Mails vom 22. Oktober 2015 können wir Ihnen gemäss den genannten Regelungen Folgendes mitteilen: