🇨🇭 · CCCZH
Die Medienkünstler*innen vom DOCK18 haben vor geraumer Zeit einen Schreibwettbewerb einberufen, um Gefahren der sogenannt rückwirkenden Überwachung zu thematisieren. Diese besteht darin, dass auch der Schweizer Staat die Provider in unserem Land dazu verpflichtet, auf sechs Monate alle Verbindungs-/Randdaten der Kommunikation aufzubewahren. Im Verdachtsfall kann schliesslich auf diese Daten zugegriffen werden. Diese Daten fallen gleichermassen, sowohl bei der Handykommunikation als auch beim Surfen im Internet an.
Und zwar geben diese Informationen keine Auskunft darüber, was der Inhalt von Kommunikation ist, sehr wohl aber, wer mit wem zu welcher Zeit kommuniziert, respektive welche Dienste benutzt werden.