🇨🇭 · CCCZH
Der 15. Bericht des EDÖB ist im Netz ( PDF ). Nachfolgend in einer Auswahl von Themen: Biometrische Merkmale in Reisepässen EDÖB anerkennt Nützlichkeit der Biometrie zur besseren Authentifizierung. Sieht die Notwendigkeit einer zentralisierten Datenspeicherung nicht. Distanziert sich vom Ausweisgesetz in der Form. Hatte Staatspolitische Kommissionen des SR und NR über eigenen Standpunkt informiert. Volkszählung 2010 mittels sedex-System sedex steht für secure data exchange und basiert auf einer PKI. Soll gemäss EDÖB und einer Vorführung im Prototyp sicher sein. Technische Spezifikation: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/00/00/sedex/02.html Schwarze Liste von Personen, die sich ungebührlich verhalten Von Hotel- und Gaststättenbetreiber gefordert: private zentrale Datenbank EDÖB geht damit einig, sofern die “schwarzen Schafe” darüber informiert werden und nur die notwendigen Infos über diese Personen geführt werden, im Sinne der Zweckbindung. EDÖB bietet in Anhang 4.1 eine Empfehlung was die Kriterien sein sollten für eine Eintragung in eine solche Datenbank. Datenschutz und Mikrodrohnen Es werden damit auch Geräte wie der Quadrokopter gemeint. BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) wird möglicherweise eine gesetzliche Grundlage dafür vorschlagen Geräte mit weniger als 30kg anmeldepflichtig zu machen. Zusammenarbeit mit dem EDÖB wird erfolgen. Über datenschutzfreundliche Videoüberwachung Videoüberwachung mit unkenntlich gemachten Gesichtern durch Verschlüsselung. Entschlüsselung nur im Falle von Straffällen Möglichkeit der Entschlüsselung nur wenigen Personen möglich Verteilung der Veranwortung dafür mind. 2 Personen, im Sinne eines Vier Auge-Prinzips der Kontrolle. Ungesicherte Datenübertragung zu Zoll- und Polizeibehörden per E-Mail Geschieht aktuell von Flugplätzen in der Schweiz ohne eigenen Zoll aus. EDÖB sieht eine Datenschutzerklärung für notwendig an. Sicherung der Daten betrachtet er aber als nicht notwendig an. Privates Forschen nach Urheberrechtsverletzungen in P2P-Netzwerken Wird von EDÖB nicht unterstützt Er bemängelt mangelnde rechtliche Grundlage das Telekommunikationsgeheimnis zu umgehen Treu + Glauben, Zweckbindung und Transparenz (Filesharer werden über diese Sammlung nicht orientiert) sowieso nicht sichergestellt Beispiel einer solchen und vermutlich gemeinten Firma im Beispiel: Logistep AG Bericht dieser in Auseinandersetzung mit EDÖB
🇨🇭 · CCCZH
“Building a secure Internet-based voting system is a very hard problem, harder than all the other computer security problems we’ve attempted and failed at. I believe that the risks to democracy are too great to attempt it.” – Bruce Schneier 1 Definition E-Voting oder auch Vote électronique bezeichnet primär die elektronische Wahl oder Abstimmung über das Internet. Je nach konkreter Ausgestaltung kann aber auch über ein anderes elektronisches Kommunikationssystem wie das Mobilfunknetz zur Übermittlung des Wahl- oder Stimmentscheids genutzt werden.
🇨🇭 · CCCZH
Gesetzes-Entwurf/Erläuterung und weitere Infos Stellungnahmen der Interessensverbände, Parteien und anderer Kreise zur URG-Revision (im Rahmen der Vernehmlassung) NZZ / 08.03.2006, “Kreative und Nutzer verstrickt im digitalen Netz” , über das neue URG; Verabschiedung vom Bundesrat: 10.03.2006; mit gesetzlicher DRM-Verankerung und Verbot deren Umgehung Comunica.ch, 10.03.2006 , über die Bundesrat-Revision vom 10.03.2006 und wie sie NutzerInnen der neuen Medien stärker belasten will
🇨🇭 · CCCZH
Die Staatssicherheit soll erhöht werden, nicht nur im Ausland ist das Begehren seit den Terroranschlägen dieses, sondern auch hierzulande. Infolgedessen wird am Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit gearbeitet; wie eine Medienmitteilung seitens der Fedpol vom 02.02.2006 vermerken lässt, ist der aktuelle Entwurf nach einer richtungsweisenden Eingrenzung durch das EJPD entstanden. Die Vernehmlassung ist vorbei und sollte in ihren Ergebnissen hier noch publiziert werden. Leider hat sich der CCCZH an dieser nicht beteiligt.
🇨🇭 · CCCZH
Ab sofort gibt es die Webseiten des CCCZH wieder als Wiki. Jede(r) ist herzlich eingeladen, an an der Webpräsenz mitzuarbeiten.
🇨🇭 · CCCZH
VÜPF - Anhörung zu den vorgeschlagenen Änderungen: Stellungnahme des Chaos Computer Clubs Zürich (CCCZH) Einleitung Dem Namen nach soll die „Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ die Überwachung des persönlichen Nachrichtenverkehrs einer verdächtigen Person nach genehmigter Anordnung durch zuständige Stellen regeln. Dabei wird gewollt der Eindruck vermittelt, dass es hierbei nur um direkte und persönliche Kommunikation einer Person geht, die einer Straftat verdächtigt und deren Kommunikation deshalb auf Anordnung hin kontrolliert, archiviert und ausgewertet werden darf.
🇨🇭 · CCCZH
Änderungen des vorliegenden Entwurfs In Satzform sind unten einige Änderungen ersichtlich, die der neue Entwurf in aktueller Fassung mit sich brächte. Geltungsbereich (–) Das DSG ist aktuell nicht anwendbar, wenn es das IKRK (explizit) ist, welches Personendaten bearbeitet. Weiterhin soll das DSG nicht gelten, wenn es internationale Organisationen mit Sitz in der Schweiz sind, welche die Daten bearbeiten. Zusätzlich müssen diese ein Sitzabkommen haben mit der Schweiz. Mehr Zustimmung nötig (++) Für das Bearbeiten von Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Betroffenen.
🇨🇭 · CCCZH
Die Patent-Lobby in der EU arbeitet an einem Vorstoss zur Legitimierung von Software-Patenten; 30'000 solcher bereits angemeldeter Patente sind mangels Gesetzesgrundlage weiterhin unwirksam. Die CH arbeitet mit der EU in der Patentsache zusammen, ist von einer geänderten Gesetzeslage also mitbetroffen. Insbesondere bedrohen Softwarepatente die in Europa starke Fraktion der Freien Software Bewegung; die Europäische Software-Industrie ist zudem eher im Mittelstand organisiert, weniger fähig Patentverletzungen finanziell zu tragen oder Patentansprüche gar selber zu stellen.